Beiträge der Mitglieder
Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung nach §8 Absatz 2 der Satzung des WFV BY bei der Landestagung am 27. April 2017 in Münchberg beträgt der Mitgliedsbeitrag ab dem 01. Januar 2018 für:
Art der Mitgliedschaft |
Beitrag |
Betriebsfeuerwehren | 50,00€ |
Nebenberufliche Werkfeuerwehren | 100,00€ |
Hauptberufliche Werkfeuerwehren | 200,00€ |
Einzelmitglieder | 30,00€ |
Fachfirmen (Feuerwehrbedarf) | 150,00€ |
Vereine / Verbände gemeinnützig | 100,00€ |
Vereine / Verbände wirtschaftlich | 500,00€ |
Über den fälligen Beitrag stellt die Geschäftsstelle eine Beitragsrechnung aus; der Betrag wird nach Vorlage der Rechnung, aber spätestens zum 31. März des Geschäftsjahres ohne Abzug von Skonto zur Zahlung fällig.
Stand: Mai 2018
Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung nach §8 Absatz 2 der Satzung des Werkfeuerwehrverband Bayern e.V.
bei der Landestagung am 04. Mai 2023 in Dingolfing beträgt der Mitgliedsbeitrag ab dem 01. Januar 2024 für:
Art der Mitgliedschaft |
Beitrag |
Stimmrecht |
Nebenberufliche Werk- und Betriebsfeuerwehren | 150,00€ | 3 Stimmen |
Hauptberufliche Werkfeuerwehren | 300,00€ | 4 Stimmen |
Einzelmitglieder | 35,00€ | 1 Stimme |
Fachfirmen | 225,00€ | 2 Stimmen |
Vereine / Verbände gemeinnützig | 200,00€ | 1 Stimme |
Vereine / Verbände wirtschaftlich | 750,00€ | 1 Stimme |
Über den fälligen Beitrag stellt die Geschäftsstelle eine Beitragsrechnung aus; der Betrag wird nach Vorlage der Rechnung, aber spätestens zum 31. März des Geschäftsjahres ohne Abzug von Skonto zur Zahlung fällig.
Stand: Mai 2023